Bei uns kannst du alle Führerscheinklassen absolvieren, die du hier in der Übersicht findest. Wir stehen dir gerne auch zur Seite bei sämtlichen Fragen.
AM
zweirädrige Kleinkrafträder mit
*bbH max. 45km/h
*Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
*Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
*bbH max. 45km/h
*Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
*Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
*bbH max. 45km/h
*Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
*Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
*Leermasse max. 350kg
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der alten Klassen M und S
A1
Krafträder mit
*Hubraum max. 125ccm
*Leistung max. 11kW
*Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrischen
angeordneten Rädern
*Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
*Leistung max. 50 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung
80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
A2
Krafträder mit
*Leistung max. 35 kW
*Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
Mindestalter:
18 Jahre
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
A
Krafträder mit
*Hubraum über 50ccm oder
*bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrischen
angeordneten Rädern
*Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren)
*oder bbH über 45 km/h
*Leistung über 15 kW
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“
auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
B
Kfz- ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A
*zG max. 3.500 kg
*max 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
*Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt
*Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kG
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren
(BF17)
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger
max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
bei der Anhängerregelung
B(Automatik)
Kfz mit Automatikgetriebe
ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A
*zG max. 3.500 kg
*max 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
*Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt
*Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kG
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren
(BF17)
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger
max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
bei der Anhängerregelung
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger
*zG des Anhängers über 750 kg
*zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber
max. 4.250 kg
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
*zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Vorbesitz B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein.